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Steuertipps zum Jahresanfang

10 Jan 2013

Wenn die jährlichen Gesundheitskosten die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, können diese als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und so Steuern gespart werden. Unter diese Gesundheitskosten fallen z.B. Zuzahlungen zu Rezepten, Praxisgebühr, Kosten für Zahnersatz, Brillen, Einlagen oder Kuren. Das heißt, alle Kosten, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Unsere Tipps:

Für die Steuererklärung 2012 prüfen, ob außergewöhnliche Belastungen für Gesundheitskosten geltend gemacht werden können. Schon zu Jahresbeginn sollten Kassenpatienten anfangen Belege über Zuzahlungen im Gesundheitsbereich zu sammeln.

Weitere Informationen findet man hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm