Philipp Pfaff (1713-1766) war der Königlich-Preußische “Hofzahnarzt” von König Friedrich dem Großen und gilt als Begründer der deutschen Zahnheilkunde.
Pfaff studierte bei an der Berliner Charité allgemeine Medizin, Chirurgie und Zahnmedizin . Gemäß dem “Preußischen Medicinal Edict”, musste er sich nach seiner Ausbildung verpflichten, seinen Militärdienst in den Infanterie-Regimentern abzuleisten. Nach der Regierungsübernahme 1740 durch König Friedrich II. musste Pfaff sofort am Ersten Schlesischen Krieg als Kompaniechirurg teilnehmen. Später wandte er sich der zu dieser Zeit völlig unterentwickelten und auch verrufenen Zahnmedizin zu. Im Jahre 1756 veröffentlichte er das erste Lehrbuch über Zahnmedizin in deutscher Sprache: “Abhandlungen von den Zähnen des menschlichen Körpers und deren Krankheiten”.
Zu Pfaffs epochalen Errungenschaften gehörten u.a.:
- die Abdrucknahme vom Kiefer mit Siegelwachs, wobei der mit Gips ausgegossene Abdruck als Modell zur Herstellung von Zahnersatz diente
- die erste Beschreibung einer extraoralen Wurzelfüllung im Rahmen einer Zahnreplantation
- die direkte Überkappung des Zahnnervs mit Goldplättchen
- die Priorität der Zahnerhaltung
- seine Vorschläge zur Oralhygiene
- seine Instrumente
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